Luke Mockridge, 33, ist vieles: Komiker, Schauspieler, Moderator, Produzent. Was er hingegen nicht ist: vorbestraft oder Gegenstand einer Strafuntersuchung.

Dennoch soll er am Sonntag nicht im Hallenstadion Zürich auftreten dürfen. Das verlangt eine Petition mit dem Titel «Keine Show für Täter».

Unter dem Twitter-Hashtag #KonsequenzenFürLuke wird nachgedoppelt. Bereits zuvor hatte das feministische Streikkollektiv Zürich die Absage der Show gefordert.

Ein «Täter» ist Mockridge für diese Kreise, weil es im letzten Herbst Vorwürfe sexualisierter Gewalt gegen ihn gab. Eine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt. Die Ermittlungen ergaben allerdings keinen Tatverdacht. Das Verfahren wurde eingestellt.

Der Komiker ist also nicht vorbestraft, und es läuft auch kein Verfahren gegen ihn. Das ist für die Petenten aber noch lange kein Grund, ihn einfach auftreten zu lassen.

Der Tenor auf Twitter lautet: Beweise für sexualisierte Gewalt seien eben schwer zu erbringen, und dass es kein Verfahren gegeben habe, entlaste Luke Mockridge nicht.

Wir lernen: Um einen Künstler zu «canceln», ist kein Gerichtsurteil oder wenigstens ein laufendes Verfahren mehr nötig. Der Vorwurf einer Einzelperson reicht. Zudem muss man neuerdings seine Unschuld beweisen.

Das stellt zwar unser Rechtssystem auf den Kopf, könnte sich aber als durchaus praktisch erweisen. Mag man die Stimme von Beatrice Egli oder die Gags von Peach Weber nicht, lässt sich das Problem künftig mit einer Anzeige lösen.

Selbst wenn sie abgeschmettert wird: Das belegt schliesslich nicht, dass nichts dran ist.