Die Stadt Zürich etabliert eine neue Verkehrsplattform: Die Velo-Highways. Die Routen, die bis zum kommenden Herbst geschaffen werden sollen, haben eine Gesamtlänge von 27 Kilometern. Darauf müssen vier Velos nebeneinander Platz haben. Velofahrende geniessen in der Regel Vortritt. Nur Anwohner sowie das Gewerbe dürfen solche Verkehrsachsen mit dem Auto benutzen.

Noch sind aber diverse Fragen ungeklärt. Beispielsweise diejenige nach der Geschwindigkeitsbeschränkung für Velofahrende. Bisher ging man davon aus, dass für Velos, da diese in der Regel über keinen Tacho verfügen, Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht durchsetzbar sind.

Angesichts der rot-grünen Ideologie, die sogar den Pedalos auf dem Zürichsee Tempo 30 vorschreiben will, sind im Sinne der Rechtsgleichheit aber auf den Velovorzugs-Routen verbindliche Regeln gefordert. Dies betrifft auch das Rechtsüberholen und Restriktionen für Lastenvelos. So wie auf Autobahnen Lastwagen auf gewissen Strecken nicht überholen dürfen, müsste Gleiches für überdimensionierte Velos gelten. Ausserdem ist für Velofahrende eine Helmpflicht einzuführen. Wer auf einem Highway unterwegs ist, soll sich zwigend schützen.

Es wäre kaum im Sinne der Pedaleure, wenn ihre Verkehrswege zu rechtsfreien Zonen erklärt würden. Wer allerdings die opportunistische Verkehrspolitik in den rot-grün regierten Städten beobachtet, muss exakt damit rechnen.

Frei nach dem Motto: Nur ein abgeschaffter Parkplatz ist ein guter Parkplatz. Und: Freie Fahrt fürs Velo! Ohne Rücksicht auf Verluste.