Drei Jahre und acht Monate verbrachte Abdulbasi K. In einem deutschen Gefängnis. Eigentlich sollte der Afghane danach abgeschoben werden, doch daraus wird nichts. Da immer noch ein generelles Abschiebeverbot nach Afghanistan besteht, bleibt der 24-Jährige bis auf Weiteres in Deutschland.

So bestünde im Falle des Sexualstraftäters ein Abschiebeverbot nach Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, welcher besagt, dass ein Asylbewerber nicht abgeschoben werden dürfe, wenn dies gegen die Menschenrechtskonvention ginge oder im Herkunftsland Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen. Gemäss diesem Paragrafen ist es unerheblich, was er hier in Deutschland getan hat, so ein Bamf-Sprecher. «Es kommt nur darauf an, was ihn in seiner Heimat erwartet.»

Und das muss nicht einmal etwas mit den Taliban zu tun haben. Eine drohende «Verelendung» reiche für ein Abschiebeverbot. So vertreten einige deutsche Gerichte die Auffassung, dass alleinstehenden jungen Männern, die nicht von einer Familie erwartet werden, in Afghanistan eine «vollständige Verelendung» drohe. Zwar gebe es, so Bamf-Sprecher Hövekenmeier, auch eine gegenteilige Rechtsprechung, diese sei jedoch «bisher nur erstinstanzlich.»

Heisst im Klartext: Die Gefahr für Leib, Leben und Freiheit, die für deutsche Bürger durch den Afghanen entsteht, spielt keine Rolle. Das Risiko einer potenziellen «Verelendung» für den verurteilten Straftäter wird von deutschen Gerichten offenbar höher bewertet als die körperliche Unversehrtheit der einheimischen Bevölkerung. Das Asylrecht, so scheint es, steht in Deutschland über allem.

Das ist umso unverständlicher angesichts der Tatsache, dass K. als rückfallgefährdet gilt. So könnten Alkohol und Drogen eine weitere Tat begünstigen. 2021 ist der Afghane nachts in das Schlafzimmer eines Paares in Bielefeld eingebrochen, hatte versucht, die Frau unter Vorhalt eines Messers zu vergewaltigen.

In der Folge der aktuellen Ereignisse schloss nun sogar ein Jugendzentrum in Halle aus Angst vor dem Afghanen. Zuvor hatte sich der 24-Jährige wiederholt dort aufgehalten. Da der Asylbewerber, der 2017 eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhielt, nicht dauerhaft überwacht wird, sah man sich zu diesem Schritt gezwungen.

Aber wie sagte schon der ehemalige Bundesjustizminister Heiko Maas: «Niemandem wird etwas weggenommen.»