Am vergangenen Osterwochenende blockierten Aktivisten von «Renovate Switzerland» die Gotthard-Autobahn.
Viele Autofahrerinnen und -fahrer haben sich über die Aktion der Klimakleber beschwert. Viele fragen sich, weshalb das Strassengesetz nicht durchgesetzt wird.
Tatsächlich wäre die Rechtsgrundlage eindeutig: Im Artikel 26 Absatz 1 des Strassengesetzes heisst es:
Dieser Tatbestand dürfte jedes Mal erfüllt sein, wenn diese Gruppe Strassen bewusst und gezielt ohne Bewilligung für den Verkehr unbenutzbar macht.
«Wieso folgt keine angemessene Bestrafung?», will ein Weltwoche-Digital-Leser zu Recht wissen.
Bisher hatten diese Aktivisten wenig zu befürchten. Wer in der Schweiz eine Strasse aus politischen Gründen blockierte, kam meist ungeschoren davon.
Vielleicht setzt jetzt ein Umdenken ein. Zu hoffen wäre es.
Denn eine Autobahn zu betreten und Tausende von Autofahrern von der Benützung abzuhalten, ist definitiv kein Kavaliersdelikt.