Das Bundesgericht hat einen Grundsatzentscheid zum Umgang mit Kommentaren auf den Onlinekanälen der SRG gefällt. Nur wenige Medien haben das Thema aufgenommen.

Eine Zuschauerin publizierte im August 2021 auf dem Instagram-Kanal von SRF News einen Kommentar. Kurz danach war dieser verschwunden.

Der Beitrag war denkbar harmlos. Die Frau lobte darin die Abschaffung von kostenlosen Corona-Tests in Deutschland und forderte dasselbe für die Schweiz. Sie fügte an, sie sei bisher ohne Tests und Impfung gut ausgekommen.

Kein Gewaltaufruf, keine Diskriminierung, keine Beleidigungen. Bei SRF fand man dennoch, der Kommentar verletze die «Regeln für das soziale Kommunikationsverhalten».

Die Zuschauerin wandte sich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen sowie die Ombudsstelle der SRG. Beide erklärten sich für nicht zuständig. Der Frau blieb nichts anderes übrig als der Gang vor das Bundesgericht.

Dieses hat nun verfügt, dass die Ombudsstelle den Kommentar zu prüfen habe. Denn die SRG habe einen öffentlichen Auftrag des Staates und sei dadurch an die Grundrechte gebunden.

Die Löschung sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit gewesen. Es müsse einen Rechtsweg geben, sich dagegen zu wehren.

Laut Onlineportal Watson wollten die SRF-Zensoren damals verhindern, «dass die Debatte aufgrund des einen provokativen Beitrags eskaliert».

Stattdessen unterbanden sie die Diskussion lieber gleich ganz. Wohl, weil der Kommentar kein Lobgesang auf Tests und Impfung war.