Die Axpo hat am 2. September 2022 beim Bund einen Antrag auf eine Kreditlinie in Höhe von bis zu 4 Milliarden Franken gestellt. Die Finanzdelegation hat sogar einen Verpflichtungskredit über total 10 Milliarden Franken gesprochen, um die Bundeshilfe notfalls aufzustocken.

Noch hat die Axpo das Geld nicht abgerufen.

Statt den Ausgang der parlamentarischen Debatte in der September-Session abzuwarten, greift der Bundesrat erneut auf das Notrecht zurück. Selbst die UBS-Beteiligung ging erst nach der parlamentarischen Debatte über die Bühne.

Offensichtlich stuft der Bundesrat die Probleme in der Strombranche noch dramatischer ein als beim Hilfspaket für die UBS.

Es geht bei diesem Axpo-Dispositiv nicht um die Sanierung oder Durchfütterung eines Stromkonzerns, sondern um eine Finanzhilfe bei Termingeschäften an der Strombörse, auf die die Axpo angewiesen ist. Dafür müssen Sicherheiten hinterlegt werden.

Sollte der sich zuspitzende Strommangel in Europa die Preise durch die Decke treiben, wären viel höhere Sicherheiten als bisher gefordert. Dazu würden die liquiden Mittel der Axpo allenfalls nicht ausreichen.

Es geht somit um eine Zwischenfinanzierung: Eine solche wurde zwar auch der UBS gewährt, aber der Bund erhielt im Gegenzug Aktienanteile der UBS und die SNB ein Paket von zwar minderwertigen, aber, wie sich im Nachhinein zeigte, doch werthaltigen Anleihen.

Aus beiden Geschäften resultierte je rund 1 Milliarde Franken Gewinn für die Bundeskasse und die SNB.

Die Axpo gehört zu 100 Prozent den acht Nordostschweizer Kantonen und den dortigen Kantonswerken. Eigentlich müssten diese als Eigentümer für allfällige Nachfinanzierungen geradestehen.

Aber es käme wegen der trägen politischen Prozesse in den Kantonen und den Verhandlungen zwischen den Kantonen wohl zu gefährlichen Verzögerungen.

Dennoch stellt sich die Frage, ob die Kantone für die Finanzhilfe des Bundes nicht einen Teil ihrer Aktien als Sicherheit abtreten müssten, denn ganz risikolos sind diese Kreditlimiten nicht.