Wann gab es das zum letzten Mal? Das Bundesverfassungsgericht verurteilt einen Bundeskanzler – Verfassungsorgan rügt Verfassungsorgan.

Karlsruhe hat nun in einem von der AfD angestrengten Verfahren gegen Angela Merkel geurteilt. Sie hatte 2020 die Wahl des FDP-Mannes Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten als «schlechten Tag für die Demokratie» bezeichnet und gefordert, die Wahl rückgängig zu machen. Denn auch die AfD hatte für Kemmerich gestimmt.

Damit, so die Richter, habe Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt und die AfD benachteiligt. Das darf sie aber nicht, da sie als Kanzlerin aller Deutschen über den Parteien stehen muss.

Wenn auch nicht vom Gericht erwähnt, verpasste Merkel damit auch den AfD-Wählern in Thüringen eine Ohrfeige. Immerhin hatten 23,4 Prozent von ihnen diese Partei gewählt.

Bezeichnend ist, dass Karlsruhes zweite Kammer das Urteil fällte, und nicht der vom Merkel-Protegé Stephan Harbarth geleitete erste Senat.

Konkrete Folgen wird das Urteil nicht haben, am wenigsten für die Verurteilte, die als Rentnerin keine Verantwortung mehr trägt.

Dennoch war es ein guter Tag für die Demokratie. Die Justiz funktioniert noch.