Die kroatischen Staatsbürger machen sich in grosser Zahl auf den Weg, um in der Schweiz zu arbeiten und zu wohnen. Das war bereits in den letzten Jahren der Fall. Besonders beliebt als Zuwanderungsland ist bei Kroaten neben Deutschland und Österreich die Schweiz – wegen der verhältnismässig nahen geografischen Lage und der hohen Löhne. Grund für die Auswanderung aus der Heimat sind hohe Preise, schlechte Arbeitsbedingungen und die grassierende Korruption.

Die Abwanderung hat enorme Auswirkungen auf Kroatien, etwa im Bereich der Pflege, des Bildungswesens, aber speziell auch der ausgebildeten Fachkräfte. Der kroatischen Regierung fehlt bislang ein wirkungsvolles Rezept dafür, den Menschenverlust zu stoppen.

Der Bundesrat hat letzten November beschlossen, die im EU-Freizügigkeits-Abkommen vorgesehene Schutzklausel gegenüber Arbeitskräften aus Kroatien auch 2024 anzuwenden. Doch die schrittweise Öffnung des Zugangs von Kroaten zum Schweizer Arbeitsmarkt verwandelt sich irgendwann in die volle Öffnung.

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen kann die Schutzklausel nur in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geltend gemacht werden. Somit wird gemäss Staatssekretariat für Migration im Jahr 2025 probeweise wieder die volle Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige gelten. Die insgesamt zehn Jahre dauernde Übergangsregelung für Kroatien ist höchstens bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar.

Danach dürften alle Dämme brechen. Die Frage ist, ob es sinnvoll war, dass Kroatien der EU beigetreten ist, nur damit jetzt so viele Arbeitskräfte ihrem Land entlaufen. Für manche Schweizer Firmen stellt sich gegenwärtig das Problem, dass sie Kroaten einstellen in Unkenntnis, dass diese wegen des Kontingentssystems gar nicht über einen gültigen Aufenthaltsstatus verfügen.