Es ist Tugendterror.

Nachdem jetzt auch ein von der Stadt Zürich finanziell unterstütztes Kulturlokal den Auftritt eines weissen Rasta-Musikers wegen kultureller Aneignung abgesagt hat, schütteln sogar selbst Linke den Kopf.

Und am Stammtisch werden – nicht ohne Ironie – beflügelnde Fragen gestellt.

Ein paar Beispiele: Darf ich noch Kebab, Peking-Ente oder Falafel essen?

Darf ich in der Schweiz noch in einem afrikanischen Restaurant tafeln, das einem Schweizer ohne Migrationshintergrund gehört?

Dürfen Weisse hierzulande in ihren Musikgeschäften afrikanische Instrumente, Galerien afrikanische Kunst und Modehäuser afrikanische Outfits verkaufen?

Dürfen Coiffeur-Salons noch Afro-Hair-Styling anbieten?

Darf ein Innerschweizer Tätowierer Buddha-Tattoos stechen?

Darf ich ein chinesisches Auto kaufen und erst noch um den Preis feilschen?

Aberschosicher.

All das darf man – und noch viel mehr.

Es hat mit Ausbeutung und Respektlosigkeit so wenig zu tun wie orientalisches Ofengemüse mit einer Berner Platte.

Wir dürfen das genauso, wie es Asiatinnen freisteht, sich für die Vergrösserung ihrer Augen unters Messer zu legen.

Und sich afrikanische Frauen ihre Krause glätten lassen.

Machen wir nicht jeden Irrsinn mit, der von den USA zu uns überschwappt.