Wenn zur Jagd auf Steuerhinterzieher oder Steueroptimierer geblasen wird, dann stehen die Beamten der OECD, der EU und Teile unseres Parlamentes an vorderster Front.

Auch die internationalen Organisationen wie die Uno, viele davon mit Sitz in Genf, werden nicht müde, die Schweiz einer ungehörigen Steuerpolitik zu bezichtigen.

Es ist doch unsinnig, für jedes Land die gleichen Steuersätze zu fordern, denn die Bedürfnisse und die Strukturen der Staaten unterscheiden sich markant. Der Steuerwettbewerb hilft jedoch, den Ausgabenwahn der Regierungen zu bremsen.

Das passt den Beamten nicht. Wie steht es aber um die Steuermoral dieser Staatsdiener und Parlamentarier?

Die OECD-Beamten müssen ihre Saläre nicht versteuern. Ich habe sowohl an einem Steuerseminar am Sitz der OECD in Paris als auch einen OECD-Steuerexperten, der am Europäischen Forum im österreichischen Alpbach Steuerausfälle infolge von Steueroptimierungen beklagte, gefragt, warum die Einkommen von OECD-Beamten steuerlich befreit seien.

Die Antwort war mehr als lapidar: weil eine Steuerausscheidung mit allenfalls weiteren Einkommen in den Herkunftsländern der Beamten zu kompliziert wäre.

Man stelle sich vor, ein Schweizer Steuerzahler würde sich weigern, seine Steuern zu begleichen, mit dem Argument, dass das Steuerformular zu kompliziert sei.

Damit die pensionierten EU-Beamten, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbringen, hier keine Steuern bezahlen müssen, weil die EU diese in Brüssel erhebt, wurde extra ein bilaterales Abkommen mit der EU zum Nachteil der Schweiz abgeschlossen.

Dass unsere Parlamentarier und Parlamentarierinnen 33.000 Franken (Spesenpauschale) und die spezifischen Spesenzulagen (zum Beispiel 115 Franken Mahlzeiten- und 180 Franken Übernachtungszulage) nicht versteuern müssen, ob man sie benötigt oder nicht, ist bekannt.

Die SVP versuchte zwar mehrmals, diese Privilegien abzuschaffen, scheiterte aber am Mehr der anderen Parteien.

Und dann wäre da noch das Heer von Beamten in den internationalen Organisationen, quasistaatlichen Institutionen und in den Botschaften, die gemäss dem Gaststaatgesetz steuerbefreit sind. Dies, obwohl sie unsere Infrastruktur nutzen und Milliardenbeträge, vor allem für ihre Prachtbauten in Genf, vom Bund erhalten haben.