Politische Parolen in Wahlkämpfen sind kurz, knapp und schlicht. Fussnoten und grafische Spielereien sind kontraproduktiv – wie auf diesem Post der SPD für die Europawahl: «DEUTSCHLAND DEN DEUTSCHEN, die unsere Demokratie verteidigen.»

Man muss dreimal lesen, um zu erkennen, was die SPD eigentlich sagen wollte – und das hat es in sich.

Denn mit dieser Aussage bestimmen die Sozialdemokraten, wer Deutscher ist. Nichtdeutsche Demokratie-Verteidiger gehören ebenso wenig dazu wie deutsche Demokratie-Kritiker.

Ein klarer Verstoss gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand aufgrund seiner politischen Ansichten benachteiligt werden darf. Auch Demokratiefeinde nicht.

Zudem erfüllt der Post den Tatbestand der Volksverhetzung: §130 StGB bedroht mit Haft, wer «Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe [. . .] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet».

Wo also ist der Staatsanwalt, der Ermittlungen aufnimmt?

Ach so, ganz vergessen. Die dürfen nur tun, was ihre Vorgesetzten, die Justizminister, anordnen.

Solange nur die Altparteien diese Minister stellen, dürfen auch Sozialdemokraten ihre undemokratischen Instinkte ungestraft ausleben.