Was tun, wenn ein fremder Staat die Bürger eines anderen Staates zu Straftaten aufruft?

Das Mindeste wäre, den Botschafter einzuberufen und ihm die Leviten zu lesen. Auch andere Sanktionen wären denkbar, wenn der andere Staat seine kriminellen Handlungen nicht beendet.

Was uns zur Schweiz und zur Ukraine bringt. Die diplomatischen Vertretungen Kiews in Bern und Genf werben auf einer eigenen Website Schweizer Bürger als Söldner im Kampf gegen Russland an. Doch das ist in der Schweiz seit 1859 verboten – ein Erbe des verhassten Söldnerwesens der Eidgenossenschaft.

Artikel 94 des Militärstrafgesetzes besagt, dass «der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird».

Rund ein Dutzend Schweizer kämpfen derzeit in der Ukraine, gegen sieben von ihnen ermittelt die Schweizer Militärjustiz.

Das ist gut und richtig, aber es löst nicht den Kern des Problems.

Wann unterbindet der Bundesrat die kriminelle Praxis der Ukraine?