Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat das Strafverfahren im Zusammenhang mit einem «Blackfacing»-Vorfall beim Auftritt eines Jodlerchors in Walzenhausen eingestellt.

Wie die Sonntagszeitung berichtete, waren in dem vorliegenden Material keine rassistischen Bemerkungen oder Verstösse gegen die Menschenwürde erkennbar – auch wenn Bekleidung und Inszenierung typische Elemente des «Blackfacing» enthielten.

Der Vorfall hatte im November für nationale Aufregung gesorgt.