Der Afghane, der am Sonntagnachmittag seine Frau vor den Augen der Kinder erstochen hat, war polizeibekannt, wie jetzt bekannt wird.

Der 47-Jährige hatte Kontaktverbot und durfte sich unter Strafandrohung seinem Opfer nicht nähern. Er hat Aufenthaltsstatus B, was ihm erlaubt, sich längerfristig in der Schweiz aufzuhalten.

Warum er sich nicht daran hielt und warum die Behörden glaubten, er würde sich daran halten, ist noch nicht bekannt.