Es war in vielen Schweizer Gemeinden ein unüblich ruhiger 1. August: kein Feuerwerk, kein Fest – keine Grilladen über dem Feuer.

Eine Bestandesaufnahme in der Zürcher Vorortsgemeinde Maur, wo das Entfachen von offenem Feuer im Freien sowie das Grillieren mit mobilen oder fix installierten Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, von der Verwaltung bis auf weiteres verboten ist, stellt der helvetischen Disziplin ein sehr gutes Zeugnis aus.

Zwar waren aus der Nachbargemeinde Zumikon, wo das generelle Verbot nicht galt, einige dumpfe Kracher zu hören und vereinzelte Rauchschwaden zu sehen, aber in der Verbotszone selber hielten sich die Anwohner mit grossem Pflichtbewusstsein an die Weisungen – und stellten das Menü kurzfristig um: Die einen kochten Ghackets und Hörnli, andere schoben einen Fleischkäse in den Ofen, und einige wiederum grillten Bratwurst und Pouletschenkel in der Mikrowelle.

Die grilltechnische Konterrevolution blieb aus – auch weil uns die Pandemie etwas gelehrt hat: Der nächste Privatdetektiv oder Hobby-Polizist lauert oft schon in der Quartierstrasse – und generell gilt: Auch der netteste Nachbar kann vor lauter Obrigkeitshörigkeit zum Denunzianten werden.

In diesem Fall hatte dies aber keinen so schlechten Nebeneffekt. Seit gestern wissen wir: Der Nationalfeiertag ist auch ohne Feuerwerksknaller und Vulkanregen ein freudiges Ereignis. Und Cervelats taugen selbst im kalten Zustand als Nationalgericht – zumindest ausnahmsweise.