Die Vorwürfe gegen «Arena»-Moderator Sandro Brotz wegen seiner TV-«Gerichtsverhandlung» gegen Thomas Aeschi halten an. Jetzt mengt sich auch noch Frank A. Meyer ein. Das journalistische Gewissen des Ringier-Verlags hält die Aussage von Brotz, der SVP-Nationalrat habe sich rassistisch geäussert, für unzulässig. Aeschi hatte im Parlament bekanntlich gesagt, es dürfe nicht sein, «dass Nigerianer oder Iraker mit ukrainischen Pässen plötzlich 18-jährige Ukrainerinnen vergewaltigen».
In der «Arena» bekam der Zuger von Brotz ins Gesicht geballert, «dass das, was Sie gesagt haben, rassistisch war». Star-Autor Meyer schreibt jetzt in seiner Kolumne im Sonntagsblick: «Ist nun Aeschis Aussage rassistisch? Er nennt Nationalitäten, ‹Nigerianer und Iraker›, nicht aber Rassen; vielmehr zielt er auf die religiös festgeschriebene Frauenverachtung des Islam und die damit in Zusammenhang stehenden Gewalttätigkeiten gegenüber Frauen – ein Phänomen, das die muslimische Religionskultur begleitet. Ist der Satz des Zuger Politikers verboten? Sicher nicht.»
Frank A. Meyer fragt weiter: «Ist der Vorwurf des Moderators Brotz unstatthaft? Er qualifiziert Aeschis Satz als ‹rassistisch. Punkt. Ausrufezeichen› und schliesst damit jede Diskussion dieses willkürlichen Urteils aus. Ist der Satz des Zürcher Moderators unstatthaft? Ganz sicher.» Die Ombudsstelle der SRG-Deutschschweiz, geführt von der Publizistin Esther Girsberger und vom pensionierten Lehrer Kurt Schöbi, wies alle 46 Zuschauerbeschwerden gegen die Skandal-Arena ab und kam zum Schluss, die Sendung habe «die Sachgerechtigkeit nicht verletzt». Sando Brotz jubelte. Gut möglich, dass er das viel zu früh getan hat. Der Zürcher Anwalt Emrah Erken und zwanzig weitere Personen ziehen die Beschwerde an die UBI weiter. Erken, nach eigenen Worten seit vielen Jahren FDP-Wähler, hat dazu aus eigener Initiative in seiner Freizeit eine 24-seitige Rechtsschrift verfasst. Fortsetzung folgt.