Ein Student an der Universität Kassel berichtet, er sei schlechter benotet worden, weil er in einer Arbeit nicht «geschlechtergerecht» und «geschlechtersensibel» gegendert habe.

Die Universität antwortete auf seine Beschwerde hin, es gebe zwar «keine hochschulweit geltende, einheitliche Regelung zur Verwendung von geschlechtergerechter Sprache» – gleichwohl stehe es «Lehrenden grundsätzlich frei, die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als ein Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranzuziehen».

Aha.

Professoren dürfen also frei bestimmen, was korrekte deutsche Sprache ist?

Brauchen wir, wie es aus einem Haus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heisst, «sprachintegrierende Elemente» gegen die Spaltung der Gesellschaft, weshalb sich auch ein widerborstiger Student einer widersinnigen und widersprüchlichen Regel unterwerfen muss – und eine Krankenschwester demnächst «Krankenschwesterin» heisst?

Nun, aus dem Grundgesetz lässt sich derlei nicht ableiten.

Kurz: Das, was die Universität Kassel ihren Professoren zugesteht, ist nichts anderes als – Ermächtigung.

Gottlob fehlt uns (noch?) das dazugehörige Gesetz.

Die 3 Top-Kommentare zu "Gendern und das Grundgesetz: Dürfen deutsche Professoren Studenten dazu verdonnern, eine «geschlechtergerechte» Sprache zu verwenden?"
  • wanja

    Die spinnen, die Deutschen!

  • in_dubio

    Dies hätten Professoren mal während der Zeit der APO oder den Spontis versuchen sollen. Die Hörsäle wären in Flammen aufgegangen bis die Krankenschwesterin kommt.

  • namsawam

    Allein das Wort «geschlechtergerecht» ist der vollendete Größenwahn. Der ganze andere zugehörige Müll ist von derselben Art. In Berlin ist eben Größenwahn virulent - spätestens seit dem Alten Fritz ununterbrochen.