Eine Journalisten-Reise ist kein Grund für den Entzug eines Lehrauftrages. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Kiel und hob damit eine Entscheidung der Christian-Albrechts-Universität in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt auf. Sie hatte einen Lehrauftrag für den ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab widerrufen, nachdem dieser im vergangenen September aus russisch besetzten Gebieten der Ukraine berichtet hatte. Baab hatte auch über die als Scheinreferenden bezeichneten Abstimmungen geschrieben.
Das Gericht betonte, dass es einem Journalisten grundsätzlich nicht verwehrt werden könne, zur Informationsgewinnung in ein Krisengebiet zu reisen. Darüber hinaus wurde der Universität untersagt, weiterhin eine Stellungnahme zu dem Vorfall auf ihrer Homepage zu verbreiten darf. Für die dort aufgestellten Behauptungen gebe es keine Grundlage.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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Auf der einen Seite werde Beobachtungen des Verfassungsschutzes gegen die AfD intensiviert, auf der anderen Seite übersieht Politik und Medien den Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gesicherten Freiheiten für Meinung und Presse. Schon gerichtlich gegen die Einschränkungen vorgehen zu müssen ist eine Farce.
Zu diesem Thema gibt's ein interessantes Interview mit Baab im Kontrafunk aktuell vom Freitag:
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https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-28-april-2023#id-article
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Baab kritisiert das Referendum, sagt aber, dass er bei seinen Reisen durch die vier Oblaste den Eindruck gewonnen hat, dass ein Großteil der Menschen dort zu Russland gehören wollen. Diese Aussage dürfte der wahre Grund für seine Querelen mit der Uni sein.