63.654 Personen aus der Ukraine haben mittlerweile in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten.

Bisher ging man im Bundeshaus davon aus, dass Menschen nur in einem EU/Efta-Staat diesen Antrag stellen können.

Wie sich jetzt herausstellt, ist das nicht der Fall.

Auf eine Frage von SVP-Nationalrätin Martina Bircher erklärte die FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Bundeshaus, es würde auch Leuten der Schutzstatus gewährt, die aus einem durch die Ukraine-Krise besonders belasteten Staat – zum Beispiel Polen – in der Schweiz anklopften. Unabhängig davon, ob diese sich bereits dort registriert haben.

Anders ausgedrückt: In Polen leben im Augenblick rund 1,4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer. Wenn sie wollen, können sie grundsätzlich – aus welchen Gründen auch immer – in die Schweiz weiterziehen. Ihr Gesuch wird hier positiv behandelt.

Interessant ist auch die Aussage von Keller-Sutter zu den Prüfungen: Bircher wollte wissen, ob überhaupt gecheckt würde, ob die Gesuchsteller schon in einem anderen Land um Aufnahme gebeten hätten.

Man sei auf die korrekte Beantwortung des schriftlichen Fragebogens der gesuchstellenden Person angewiesen, so die Magistratin. Es erfolge zum heutigen Zeitpunkt kein Austausch zwischen den Staaten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Schweiz befindet sich in der Ukraine-Flüchtlingspolitik in einem sehr grosszügigen Blindflug.