Die Medien haben zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat über Bewältigung einer amourösen Liaison von SP-Bundesrat Alain Berset geschrieben, der Magistrat sei nun entlastet worden.

Den Medien ist entgangen, dass die Kommissionen ganz nebenbei sämtliche Geschichten, welche die Weltwoche und die NZZ am Sonntag aufgedeckt haben, bestätigt hat.

Berset hat tatsächlich zwei Mitarbeiter seines Departements für die Bewältigung der Nachwehen dieser Affäre eingesetzt. Er hat seine Ex-Geliebte, die ihn aus Liebeskummer erpresste, tatsächlich bei der Polizei verpfiffen, die daraufhin mit der Sondereinheit Tigris aufmarschierte, um die Frau zu verhaften.

Ebenso bestätigten die Kommissionen, dass sich Berset nach einem romantischen Treffen im deutschen Schwarzwald von einer Dienstlimousine abholen liess.

Nur waren diese Geschehnisse aus Sicht der Kommission nicht so gravierend, dass man Berset daraus einen Strick drehen wollte oder konnte. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob etwas mit den Reglementen des Bundes nicht stimmt, wenn Bundesräte in ihrer Freizeit die Dienstlimousinen samt Chauffeuren für private Ausland-Ausflüge benutzen dürfen.

Die Eidgenossenschaft stellt Bundesrätinnen und Bundesräten diese zur Ausübung ihres Jobs zur Verfügung. Sie erhalten dazu bei Amtsantritt auch noch eine neues privates Fahrzeug ihrer Wahl. Warum ist Berset nicht mit seinem privaten Auto in den Schwarzwald gefahren? Warum bestellte er seinen Chauffeur dorthin?

Als vor Jahrzehnten die Ehegattin von FDP-Bundesrat Jean-Pascale Delamuraz mit dem Dienstfahrzeug ihres Gatten auf private Einkaufstour ging, gab es einen Aufstand. Berset benutzte das Dienstfahrzeug für ein privates Abenteuer im Ausland – wo bleibt der Aufschrei.

Parlament und Bundesrat sollten vielleicht einmal darüber nachdenken, ob es statthaft ist, dass Magistraten, die mit dem Amt verbundenen Privilegien für private Geschäfte nutzen. Es kann doch nicht sein, dass der Bund indirekt auch noch für die Eskapaden ihrer Bundesräte aufkommen muss.