Ein Reserveoffizier der Bundeswehr hat aufgrund seiner Verbindungen zur Identitären Bewegung (IB) seinen Dienstgrad verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte diese Entscheidung und verhängte damit die disziplinarrechtliche Höchstmassnahme. Der betroffene Oberleutnant der Reserve verliert nicht nur seinen militärischen Rang, sondern auch eine Übergangshilfe in Höhe von mehr als 23.000 Euro, wie die Tageszeitung Taz berichtet.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Aktivitäten des Offiziers unvereinbar mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung seien. Insbesondere die Beteiligung des Offiziers am Aufbau einer Regionalgruppe der IB in Bayern in den Jahren 2015 und 2016 sowie seine Teilnahme an Demonstrationen und einem Werbefilm der Gruppe hätten gegen die Treuepflicht eines Soldaten verstossen. Die IB, so das Gericht, vertrete eine Ideologie, die ethnische und kulturelle Identitäten über das Prinzip der Gleichheit aller Staatsbürger stelle und daher im klaren Widerspruch zur demokratischen Grundordnung stehe.

Der Offizier sei zudem ein gutinformierter Insider der IB gewesen und habe deren verfassungsfeindliche Ziele bewusst unterstützt. Dies rechtfertige die Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmassnahme.