Über Nacht wurden im Herbst 2021 fünf Elitesoldaten der Schweizer Armee sozusagen für untauglich erklärt. Sie hatten die Covid-19-Impfung verweigert und wurden umgehend entlassen, wie Medien berichten.

Die Armee teilte mit, die Berufsmilitärs könnten ungeimpft ihre Arbeitsverträge nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen. Wenige Monate davor war die Impfpflicht für Berufssoldaten eingeführt worden.

Vier der Betroffenen wehrten sich bis vor Bundesgericht. Dieses hat nun ihrem Arbeitgeber recht gegeben: Die Kündigungen seien zulässig.

Bei der Impfung habe es sich um eine «präventive Massnahmen» gehandelt. Sie sei Voraussetzung für einen schnellen Einsatz der Spezialkräfte im Ausland gewesen. Je nach Einsatzland habe ein Testresultat nicht für eine Einreise gereicht.

Zwar handle es sich bei der Impfung um einen «Eingriff in die persönliche Freiheit», der aber gerechtfertigt gewesen sei, so das höchste Gericht.