Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat am 11. November bekannt gegeben, dass für Personen mit Schutzstatus S künftig dieselben Regeln gelten wie im normalen Asylbereich.
Das bedeutet: Bestehende Vermögenswerte müssen liquidiert oder besser gesagt flüssiggemacht werden.
Der Erlös ist zur Deckung des Lebensunterhaltes in der Schweiz zu verwenden, bevor Sozialhilfe bezogen werden kann. Was im schlimmsten Fall darauf hinausläuft, dass die Ukrainer halt auch ihr Auto verkaufen müssen.
Es ist wohl nur recht, wenn Kriegsflüchtlinge zu ihren Lebenshaltungskosten selber etwas beitragen. Es kann nicht sein, dass Kriegsvertriebene mit grossen und teuren Schlitten hier auffahren und dann von der Wohlfahrt leben.
Nun hat die Pendlerzeitung 20 Minuten in einem Videobeitrag eine junge Ukrainerin befragt, was sie von dieser neuen Regelung halte. Die Antwort der jungen Dame gibt einem zu denken: «Wenn ich mein Auto verkaufen muss, kehre ich in die Ukraine zurück», gab sie zur Antwort.
Nun ja, es hält sie wohl niemand auf, wenn sie unbedingt heimfahren will. Aber wenn Ukrainerinnen lieber bereit sind, in ihr Land zurückzukehren, damit sie ihr Auto nicht verhökern müssen, dann kann es offenbar nicht überall in diesem Lande bomben regnen.
Aber genau das hat uns Justizministerin Keller-Sutter vor Tagen weismachen wollen.