Julian Assange, der Gründer von Wikileaks, kann gegen seine drohende Auslieferung an die USA in Berufung gehen. Dies entscheid der Londoner High Court. Das Gericht verhindert damit, dass der 52-jährige Australier unmittelbar an die Vereinigten Staaten ausgeliefert wird, wo ihm wegen Spionagevorwürfen eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren droht.

Die Anhörung, bei der das Gericht überzeugt wurde, dass Assange seine Argumente in einem umfassenden Berufungsverfahren darlegen darf, dauerte knapp zwei Stunden. Ein konkreter Termin für die Berufung steht noch nicht fest. Es wird jedoch erwartet, dass das Verfahren erst in einigen Monaten weitergehen könnte.

Kristinn Hrafnsson, der Chef von Wikileaks, bezeichnete das Urteil als einen Sieg. Vor dem Gerichtsgebäude im Zentrum Londons jubelten zahlreiche Anhänger von Assange, während im Gerichtssaal seine Anwälte den Beschluss feierten.

Assanges Unterstützer äussern sich besorgt über seinen schlechten Gesundheitszustand, er konnte erneut nicht persönlich am Gerichtstermin teilnehmen. Seine Ehefrau Stella befürchtet vorgängig, er könnte sich bei einer Ablehnung seines Berufungsantrags das Leben nehmen, falls er unverzüglich in die USA abgeschoben würde. Sie forderte die US-Regierung auf, die Strafverfolgung einzustellen und bezeichnete den Fall als «beschämenden Angriff auf Journalisten, die Presse und die Öffentlichkeit» – der seit vierzehn Jahren andauert.

Neben dem anstehenden Berufungsverfahren hoffen Assanges Unterstützer auf eine politische Lösung: Die australische Regierung setzt sich für seine Freilassung ein und hat kürzlich einen Beschluss verabschiedet, der die USA und Großbritannien auffordert, die Strafverfolgung zu beenden.

US-Präsident Joe Biden sagte kürzlich, die USA würde ein australisches Ersuchen prüfen, die Strafverfolgung gegen Assange einzustellen.