Bei der Zürcher Stadtverwaltung müssen Angestellte im Krankheitsfall erst ab dem achten (!) Kalendertag ein ärztliches Zeugnis vorweisen. Das besagen die Ausführungsbestimmungen des Stadtzürcher Personalrechts.

Zwei Gemeinde-Parlamentarierinnen der Grünen ist dies zu wenig Nanny-Staat. Für menstruierende Personen soll’s in Zukunft noch mehr bezahlte Absenz geben: Bis zu fünf Tage pro Monat.

«Die monatlichen Menstruationen verlaufen bei einigen Frauen, Trans- und nicht-binären Menschen sehr schmerzhaft», so die Ausführung im Postulat der Feministinnen, das jüngst dem Stadtrat überwiesen wurde. Im Rahmen eines Pilotprojekts sollen Stadtzürcher Mitarbeiterinnen nun versuchsweise in den Genuss des Perioden-Urlaubs kommen.

Schon jetzt beträgt der staatliche Vertrauensvorschuss bei Krankheit eine Woche bezahlte Absenz. Mit den zusätzlich geforderten fünf Tagen Perioden-Urlaub wären im äussersten Fall zwölf Tage bezahlte Abwesenheit pro Monat möglich. Auf Vertrauensbasis.

Bei einem Vollzeitarbeitspensum würde dies mehr als die Hälfte aller monatlich zu leistenden Arbeitstage ausmachen. Versucht man hier gar, ein partielles Grundeinkommen für Frauen zu erschleichen? Wie war das: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Die Quittung dafür geht zu Lasten der arbeitenden Männer und Frauen der Privatwirtschaft. Denn: Abseits von gut behüteten Beamtenjobs gehört das Arztzeugnis ab dem ersten Tag der Krankheit auf den Tisch gelegt. Geschlechtsunabhängig.

Vielleicht möchte sich der staatsgläubige Feminismus daran ein Vorbild nehmen. Alles andere ist Sexismus mit umgekehrten Vorzeichen.