Die Steuerverwaltung des Kantons Baselland in Liestal untersteht der Finanz- und Kirchendirektion. Dass eine Kirchendirektion den Sonntag heiligt, versteht sich von selber. Dass die ihr unterstehende Steuerverwaltung aber gerade drei Wochen lang Sonntag feiert, ist indessen ein wirklich starkes Stück.

Doch genau so ist es offiziell vorgesehen. Die Steuerzahler werden darüber in einer kurzen Mitteilung orientiert: «Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft stellt ihre Software um und bleibt von Samstag, 12. April, bis und mit Sonntag, 4. Mai, geschlossen. Ab Montag, 5. Mai, sind wir wieder für Sie da.»

Vorsorglich wird die Frage, ob die Mitarbeiter der Steuerverwaltung während der Software-Umstellung frei haben, verneint: Sie seien nämlich «mit Test- und Einführungsarbeiten beschäftigt» – und dies auch «am Wochenende und an den Feiertagen».

Gilt das ausnahmslos für alle? Das mag glauben, wer will. Offensichtlich handelt es sich bei den 234 auf der Homepage ausgewiesenen kantonalen Steuerverwaltungs-Mitarbeitern ausnahmslos um Schwerstarbeiter. Dennoch wäre eine strikte Anwesenheitskontrolle durch die politische Aufsicht dannzumal mehr als angezeigt.

Man stelle sich vor, ein Unternehmen in der freien Wirtschaft würde wegen einer Umstellung der Software seine Läden so lange dichtmachen. Das ist absolut unvorstellbar, weil sich eine Privatfirma ein solches Gebaren schlicht nicht leisten könnte. Man stelle sich vor, die UBS hätte nach Übernahme der CS ihren Kunden verkündet: «Wegen Umstellung der Software müssen wir unsere Bank während drei Wochen schliessen. Wir bitten unsere verehrten Kundinnen und Kunden um Verständnis.»