Die regierungsnahe Teheraner Zeitung Kayhan kriegt sich gar nicht ein: «Die Hand des Mannes, der dem Feind Gottes den Hals umgedreht hat, muss geküsst werden.» Wahnsinn, diese religiösen Fanatiker, die einen feigen Anschlag auf den Menschen, auf die Redefreiheit, auf die Grundwerte aufgeklärter und moderner Gesellschaften nicht nur rechtfertigen, sondern begrüssen. Schön, dass es das in der Schweiz nicht gibt.

Immerhin, der hiesige Islamische Zentralrat «verurteilt die feige Attacke» und «ruft den Iran auf, die Fatwa rückwirkend zu annulieren». Ähnliches ist in einem Schweizer Fall nicht bekannt. «Roger Köppel tötet! Tötet Köppel Roger!» Im «führenden Strassenmagazin der Schweiz» erschien 2015 dieser Mordaufruf. Ein Schweizer Schmierenjournalist verniedlichte das zum «Theatermord» und zeigte viel Verständnis: Dieser «Aufruf zum Mord» könne als eine Reaktion auf Köppels Auftritt in der Talkshow «Menschen bei Maischberger» im deutschen Fernsehen «verstanden werden», wo er sich «in gewohnt pointierter Manier» geäussert habe, erklärte Andreas Tobler im Tages-Anzeiger. Diese «Künstleraktion» stehe halt in der Tradition von Christoph Schlingensief, merkte der Redaktor noch kunstsinnig an.

Auf Anfrage schwieg Tobler verkniffen, sein damaliger Chefredaktor Res Strehle sprang ihm zur Seite: Er sehe in diesem «nachrichtlich und nicht reisserisch aufgemachten Beitrag» keine «journalistische Fehlleistung». Auch der emeritierte Strafrechtsprofessor Peter Aebersold, Präsident des Trägervereins des Strassenmagazins Surprise, sah «strafrechtlich kaum ein Problem».

Ein Mordaufruf gegen einen Chefredaktor, der 2006 die Mohamed-Karikaturen nachgedruckt hatte, worauf islamische Hetzer auch gegen Köppel einen Mordaufruf lancierten. Ein pakistanischer Student versuchte, mit einem Messer den Worten die Tat folgen zu lassen. Im Fall Köppels glücklicherweise erfolglos.

Immerhin entschuldigte sich die Redaktion von Surprise in einer gewundenen Erklärung. Dagegen gibt es in der Schweiz Verpeilte, die feinsinnig zwischen echten und «künstlerischen» Mordaufrufen unterscheiden wollen. Ist das Ziel eine Hassfigur von ihnen, ist das eine lässliche Sünde.