Am Mittwoch traf die Regierung einen folgenschweren Entscheid, der von den meisten Medien in einer Zehnzeilenmeldung abgehandelt wurde. Worum ging es?

Der Bundesrat hat auf Antrag von Bundesrat Beat Jans eine Änderung des Asyl-Integrationsgesetzes beschlossen. Demnach sollen vorläufig Aufgenommene ihre Familien bereits nach zwei und nicht wie bisher nach drei Jahren in die Schweiz holen können. Die Landesregierung reagierte damit auf einen Entscheid des Menschenrechts-Gerichtshofes in Strassburg aus dem Jahre 2021.

Hierzu muss man wissen, dass es sich bei vorläufig Aufgenommenen um Migranten handelt, die kein Asyl erhalten oder keinen Anspruch darauf haben, die man aber aus irgendeinem Grunde nicht zurückschicken kann oder will und die man deshalb in unserem Lande duldet. Sie geniessen hierzulande jedoch kein definitives Aufenthaltsrecht.

Oberstes Ziel unserer Asylbehörde auf Ebene Bund und Kantone sollte es also sein, dafür zu sorgen, dass Personen ohne Anspruch auf Asyl und Schutz das Land auf dem schnellsten Weg verlassen. Tatsächlich sind Bundesrat Beat Jans und sein Staatssekretariat für Migration (SEM) nicht einmal bereit oder in der Lage, jene in ihr Heimatland zurückzuspedieren, die hier für Krawall sorgen und just mit jenem Regime fraternisieren, vor dem sie angeblich geflüchtet sind – wie die Anhänger des eritreischen Machthabers Isayas Afewerki.

Stattdessen rollen Jans und der Bundesrat jetzt den vorläufig Aufgenommenen auch den roten Teppich aus.

Obwohl sie kein Bleiberecht haben, sollen sie trotzdem ihre Familien noch schneller in die Schweiz holen können. Das hat der Menschenrechts-Gerichtshof (EGMR) in Strassburg befohlen – und wir befolgen diesen Marschbefehl auch noch prompt.

Bei der Personenfreizügigkeit haben wir die Kontrolle über die Zuwanderung der EU übertragen, jetzt lassen wir uns bei der Asylfrage vom EGMR am Gängelband führen.

Dieses Gericht zwingt uns noch mehr unechte Flüchtlinge auf, obwohl wir in Sachen Migration finanziell und logistisch längst schon alle roten Linien überschritten haben.

Es mag ein Recht auf Familienleben geben. Wie steht es aber mit dem Recht auf Sicherheit?

Der Staat ist verpflichtet, die Freiheit und Sicherheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und alles Mögliche und Zumutbare vorzukehren. Dieses Recht wird krass missachtet, wenn wir immer mehr falsche Asylsuchende in unser Land lassen. Dafür genügt ein Blick in die aktuellen Polizei- und Kriminalstatistiken.