Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Musiker und ehemalige Pink-Floyd-Sänger Roger Waters trotz Antisemitismus-Vorwürfen in der Festhalle auftreten darf. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen möchten den Auftritt weiterhin verhindern. Über diesen Zwist berichten Medien.

Das Verwaltungsgericht berief sich auf die Kunstfreiheit und stellte fest, dass das Konzert nicht die nationalsozialistischen Gräueltaten verherrliche oder relativiere.

Zwar bediene sich Waters einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik, jedoch sei es nicht Sache des Gerichts, dies zu bewerten.

Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen sind gemeinsam Gesellschafter der Messe Frankfurt, die die Festhalle vermietet.

Waters hatte bereits im März in München ein Konzert gegeben, das nicht verboten wurde.