Der Berliner Senat hat sich gegen die Veröffentlichung der Namen der Tatverdächtigen aus der Krawallnacht an Silvester entschieden.

Laut einem Bericht des Tagesspiegels beruft sich die Innenverwaltung auf den Datenschutz.

«Vornamen von Tatverdächtigen können aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen, insbesondere der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht übermittelt werden», teilte die Innenverwaltung gemäss dem Bericht mit.

Die Forderung nach Veröffentlichung der Namen hatte zuvor hitzige Debatten ausgelöst und war von der AfD-Fraktion sowie der CDU gestellt worden.

Die Berliner Polizei hatte zuvor mitgeteilt, dass bislang 44 mutmassliche Angreifer identifiziert sind, die meisten davon männliche Jugendliche oder junge Männer unter 25 Jahren, über die Hälfte davon deutsche Staatsbürger.

Insgesamt ermittelt die Polizei zu 126 konkreten Attacken und hat Strafanzeigen gestellt.