In Rheinland-Pfalz wurde die vermisste Luise, 12-jährig, aus Freudenberg im nordrhein-westfälischen Siegerland tot aufgefunden.

Die Ermittler bestätigten heute Nachmittag, dass das Mädchen infolge «zahlreicher Messerstiche» getötet wurde.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren aus dem Bekanntenkreis von Luise. Die beiden Verdächtigen haben die Tat gestanden. Aufgrund ihres Alters sind sie strafunmündig.

Aus Persönlichkeits- und Jugendschutzgründen haben die Behörden nur wenige Details zur Tat veröffentlicht. Die Ermittlungen dauern noch an, und die Tatwaffe wurde noch nicht gefunden. Die Verdächtigen wurden in die Obhut des Jugendamts gegeben.

Die genauen Hintergründe der Tat sind noch unklar. Luise hatte sich am frühen Samstagabend nach dem Besuch einer Freundin auf den Heimweg gemacht.

Nachdem sie nicht nach Hause zurückgekehrt war, startete die Polizei eine Suche und fand ihre Leiche am Sonntagvormittag in einem Waldstück nahe dem ehemaligen Bahnhof von Wildenburg.

Die 3 Top-Kommentare zu "Tragödie in Rheinland-Pfalz: Zwei Mädchen, 12- und 13-jährig, töten die 12-jährige Luise mit «zahlreichen Messerstichen»"
  • lilith

    Morde, auch von Jugendlichen (14-18-Jährige), nicht von Kindern begangen, gab es schon immer. Was mehr als nur auffällig ist, ist die Tatsache, dass schwerste Straftaten mittlerweile von, per Gesetz, Strafunmündig Erklärten, also unter 14-Jährigen verübt werden.Sogar das BKA bestätigt das.Die Strafmündigkeit gehört seit zig Jahren mindestens auf 12 Jahre herab gesetzt. Was aber tun die wechselnden "Regierungen" stattdessen? 🙈🙊🙉 Die weisungsgebundene Justiz beugt sich dem Ganzen schweigend.🦄

  • lilith

    Schau an, Schau an."Politiker" von Alt-"Parteien",stellen die These auf:"Ob es denn im Rahmen der Unmöglichkeit liegen würde, dass, gerade weil die zwei 12& 13-jährigen Mädchen genau wußten, dass ihnen vom Strafrecht her kein Härchen gekrümmt wird, die ihnen bekannte Luisa, skrupellos töteten." Werden da etwa endlich ein Paar Menschen wach? In den Clans werden ja auch oft die Jüngsten, möglichst Strafunmündigen Familien Mitglieder vorgeschickt, um schlimmste Straftaten auszuführen. Siehe MSM!

  • norjas

    Es darf keine Strafunmündigkeit geben. Die Strafe ist vom Gericht festzulegen. Nicht mehr und nicht weniger. Das Jugendgericht sollte bei seiner Strafbemessung die Tat und die Persönlichkeit des Täters berücksichtigen. Eine Mord ungesündt zu lassen, weil die Mörderinnen nicht strafmündig sind, sind eine Verhöhnung des Opfers und ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen.