Die erste Sessionswoche der eidgenössischen Räte ist passé.
Bei einem Entscheid lohnt es sich, diesen rasch Revue passieren zu lassen.
Der Nationalrat beriet über eine Motion von Ständerätin Maya Graf. Die grüne Politikerin aus dem Baselbiet verlangt mit ihrem Vorstoss, dass Hobby-Gärtner keine Pestizide verwenden dürfen.
Wer erwartete, dass ein solches Anliegen in der freiheitlichen Schweiz hochkant abgelehnt würde, sah sich getäuscht.
Die Volksvertreter heckten einen neuen Vorschlag aus.
Private Gartenbesitzer sollen demnach weiterhin giftige Mittel spritzen dürfen. Aber nur, wenn sie zuvor eine «angemessene Ausbildung» absolviert haben, also analog zur beruflichen Anwendung in der Landwirtschaft oder in Gärtnereien.
Das ging sogar SP-Innenminister Alain Berset zu weit: Man entmutige Leute, Rosen zu haben, so der Bundesrat. Die Regelung sei unverhältnismässig und nicht realisierbar, ohne einen enormen Apparat zu kreieren.
Unglaublich aber war: Mit Hilfe von Teilen der bürgerlichen Parteien stimmte der Nationalrat mit 109 zu 90 Stimmen dem veränderten Vorstoss trotzdem zu.
Jetzt geht das Geschäft zurück an den Ständerat.
Bleibt nur noch die Hoffnung, dass die Vertreter der Kantone diesen Unsinn stoppen.
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In Deutschland hat sich um „Qualitätssicherung“ und „Zertifizierung“ eine ganze Industrie wie eine Seuche ausgebreitet. Bestimmte Tätigkeiten dürfen sogar trotz Ausbildung oder Staatsexamen nur nach - selbstverständlich kostenpflichtigem - Erwerb eines Zertifikats ausgeübt und in Rechnung gestellt werden. So dürfen anerkannte Fachärzte für Dermatologie nur nach Besuch eines 8-stündigen Kurses eine Hautkrebsfrüherkennung kassenärztlich abrechnen.
Muss in der Schweiz jetzt kostenpflichtig ein approbierter Herbizidverspritzer die Hobbygärtner besuchen oder müssen sich die Hobbygärtner kostenpflichtig nachschulen lassen und die Nachschulung alle fünf Jahre wiederholen, in Analogie zu den Fortbildungspunkten der Ärztekammern? Zum Nannystaat könnte man seitenlang schreiben.