Der Bundesratsentscheid gegen das Gendern ist alles andere als unbedeutend.

Denn man stelle sich vor, was wäre, wenn er plötzlich mit Genderstern, Binnen-I oder Doppelpunkt beginnen würde?

Wenn Bundesrätin Karin Keller-Sutter darin ein symbolisches Zeichen erkennen würde? Um ja niemanden auszuschliessen oder zu verletzen?

So aber hält sie es für eine «noch stark experimentelle Schreibweise» und somit für «nicht geeignet».

Klar gesagt, in den ungegenderten Worten der Justizministerin: eine «Verhunzung der Sprache».

Sie sei «Ausdruck einer bestimmten gesellschaftspolitischen Haltung», die der Bund als neutrale Stelle in seinen Publikationen nicht einnehmen wolle.

Man kann von Glück sprechen: Sonst hätten unter anderem alle Gesetzestexte an Gender-Gerechtigkeit angepasst werden müssen.

Die Folgen wären weitreichender gewesen, als nur den «Vater» über den «Elternteil» zum «Samenspender» umzupolen. Womöglich wäre es auch dem «Kaufmann», wie er – noch – im Obligationenrecht steht, an den Kragen gegangen.

Man stelle sich den Aufwand vor: Allein auf Bundesebene kamen von 1997 und 2017 sage und schreibe 112.889 neue Seiten Gesetzestext hinzu.

Plus frühere Gesetze, Botschaften, Initiativbüchlein oder auch Webseiten des Bundes, die Gender-überholt werden müssten.

Zu all dem sagte der Bundesrat: Nein!

Zum Glück, auch aus finanzieller Sicht.