Erst Anfang März 2023 wurden die Wiener befreit. Bis dahin galt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen der österreichischen Hauptstadt. So lange wie kaum sonst wo.

Nun ist die Pflicht weg. Aber es gibt immer noch Menschen, die freiwillig eine Maske tragen. Und Zahllose, die noch gar nicht mitgekriegt haben, dass sie das nicht mehr tun müssen, und deshalb ihr Gesicht verhüllen.

Kein Problem, könnte man denken, auf freiwilliger Basis kann man das ja gerne tun. Die Realität sieht anders aus: Diesen Leuten droht jetzt eine Geldstrafe von 150 Euro.

Denn 2017 hat die damalige Bundesregierung ein Verhüllungsverbot eingesetzt. Wer sein Gesicht an öffentlichen Orten oder in Gebäuden versteckt, verstösst dagegen.

Natürlich ging es damals um Vollverschleierungen, die man verhindern wollte.

Juristen streiten sich aber nun darüber, ob dieses Gesetz, das nach wie vor gültig ist, nicht auch bei Gesichtsmasken zum Zug kommen müsste.

Das österreichische Innenministerium hat angekündigt, man werde bei der Anwendung des Verbots «verhältnismässig» agieren. Allerdings soll auf die Busse nur dann explizit verzichtet werden, wenn jemand das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen glaubhaft machen kann.

Verkehrte Welt. Bis vor kurzem musste man beweisen, dass man aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann. Die Österreicher müssen nun belegen, dass sie aus medizinischen Gründen unbedingt eine Maske tragen müssen. Was angesichts der nicht mehr vorhandenen Gefahr durch Covid-19 auf eine sehr kleine Minderheit zutreffen dürfte.