Als vor fünf Jahren das Landgericht Berlin entschied, «Stück Scheisse» sei keine Beleidigung, gab es einen Sturm der Entrüstung. Zu Recht. Denn wenn «Stück Scheisse» keine Beleidigung ist, was dann? Entsprechend ging das Landgericht noch einmal in sich und kam zu dem Ergebnis: Ausdrücke wie «Drecksfotze», «Geisteskranke» oder eben «Stück Scheisse» seien doch eine Beleidigung. … Verrohung der Sprache: Wenn Frau Strack-Zimmermann die AfD als «Haufen Scheisse» tituliert, ist dies mehr als ein peinlicher Ausrutscher weiterlesen
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