Am 2. März 2022 stellte Nationalrätin Yvette Estermann (SVP) dem Bundesrat in einem Vorstoss Fragen zur Todesursachenstatistik.

Sie wollte wissen, wie gewährleistet werde, dass diese «unabhängig und korrekt» geführt wird. Denn das Bundesamt für Statistik, das Bundesamt für Gesundheit und Swissmedic gehören alle zum Departement des Innern von Alain Berset.

Die Frage war mehr als berechtigt, wie sich schon bald zeigte.

Mitte Mai 2022 wurden die «methodischen Erläuterungen» zur Statistik in entscheidenden Punkten plötzlich angepasst.

Unter anderem fiel dieser Satz ersatzlos weg, der bis dahin gegolten hatte: «Covid-19 erscheint vor allem dann als Todesursache, wenn die Person vor der Erkrankung keine wesentliche, als Grundursache zählende Vorerkrankung hatte.»

Diese Streichung stellte die bisherige Methodik auf den Kopf. Ab sofort galt: Wer beim Ableben das Virus im Blut hat, ist an Corona gestorben. Was erklärt, warum viele andere Todesursachen nahezu verschwanden.

Ende 2021 teilte das BAG mit, dass von den bis dahin verstorbenen rund 11.300 Personen mit einer laborbestätigten Sars-CoV-2 Infektion 98 Prozent «an mindestens einer Vorerkrankung» gelitten hätten.

Dennoch wurden sie nun als Covid-Opfer verbucht – dank der Anpassung der Methodik in der Statistik. Obschon sie in vielen Fällen ohne Vorerkrankung wohl nicht am Virus gestorben wären.

Dieses Zahlenmaterial, das auf einem Kunstgriff basiert, diente danach für panische Schlagzeilen über immer mehr Covid-Todesopfer.

Die Todesursachenstatistik wird seit 1876 geführt. Sie gilt als wichtiges Instrument für die Gesundheitspolitik, indem sie Fragen beantwortet wie: Welche tödlichen Krankheiten legen zu?

Dazu ist aber ein Langzeitvergleich nötig. Und der wird unmöglich, wenn Todesursachen von heute auf morgen anders definiert werden.