Die «Brasserie Federal» am Hauptbahnhof Zürich muss urplötzlich ihr Logo anpassen. Obwohl das Schweizer Wappen, welches mittig unter dem Schriftzug «Federal» platziert ist, seit 1997 die Eingangstüren ziert.

Grund: Das weisse Kreuz auf rotem Grund ist in dieser Form seit 2017 dem Bund vorbehalten und darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden.

Das Parlament hat dies im Rahmen der Wappenschutzgesetz-Revision so definiert: Das «Schweizerkreuz in einem Dreiecksschild» dürfe nur von dem Gemeinwesen gebraucht werden, heisst es dort.

Deshalb muss das «Federal»-Logo eine Schweizer Flagge abbilden.

Eine Ausnahme hätte der Bund vorsehen können, sofern ein Unternehmen genügend «Swissness» anbietet oder es sich um ein Traditionsunternehmen handelt.

Als Beispiel: die Messer-Marke Victorinox, 1884 gegründet.

Da könne die Zürcher Gaststätte nicht mithalten, befand nun das Bundesverwaltungsgericht. Sie wirtschafte nämlich nicht seit mindestens zwei Generationen.

Die Kosten für die Logo-Anpassung auf Menü-Karten, Servietten, Glastrennwänden und so weiter belaufen sich nun auf rund 150.000 Franken.

Ein teurer Gspass für zu wenig «Swissness».