Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt beschränkt. Die Zahl der Arbeitnehmer aus Kroatien ist 2022 förmlich explodiert und hat die im Freizügigkeitsabkommen festgelegten Schwellenwerte weit überschritten.
Der Bundesrat hat daher beschlossen, die vorgesehene Schutzklausel anzuwenden.
Die Wiedereinführung der Kontingentierung betrifft die Erteilung von erstmaligen Kurzaufenthaltsbewilligungen L und Aufenthaltsbewilligungen B zur Erwerbstätigkeit. Nicht von der Kontingentierung betroffen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger, der Familiennachzug, der Aufenthalt als Nichterwerbstätige sowie das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union wurde zu Beginn des Jahres 2017 mit einem Zusatzprotokoll auf Kroatien ausgeweitet. Während einer Übergangsfrist von zehn Jahren erfolgt die Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt schrittweise.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Kroatinnen und Kroaten die volle Personen-Freizügigkeit. Doch die vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz vorläufig noch, einseitig wieder Bewilligungskontingente einzuführen, wenn die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dieser Schwellenwert ist erreicht, wenn die Zahl der erteilten Bewilligungen (2022) mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre (2019 bis 2021) liegt.
Wie das Staatssekretariat für Migration mitteilt, hat die Schweiz zwischen Januar und Oktober 2022 2413 Bewilligungen B für kroatische Arbeitskräfte erteilt, während der Schwellenwert für das gesamte Jahr 2022 bei 178 liegt. Per 2023 seien somit die quantitativen Bedingungen für die Anwendung der einseitigen Schutzklausel erfüllt.
Die Schweiz platzt aus allen Nähten. Die vorläufige Beschränkung für Kroaten bedeutet nicht mehr als ein Tropfen auf dem heissen Stein. Und zweitens ist diese Massnahme in absehbarer Zeit wegen der EU-Personenfreizügigkeit für unser Land ohnehin verboten.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.