Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt beschränkt. Die Zahl der Arbeitnehmer aus Kroatien ist 2022 förmlich explodiert und hat die im Freizügigkeitsabkommen festgelegten Schwellenwerte weit überschritten.

Der Bundesrat hat daher beschlossen, die vorgesehene Schutzklausel anzuwenden.

Die Wiedereinführung der Kontingentierung betrifft die Erteilung von erstmaligen Kurzaufenthaltsbewilligungen L und Aufenthaltsbewilligungen B zur Erwerbstätigkeit. Nicht von der Kontingentierung betroffen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger, der Familiennachzug, der Aufenthalt als Nichterwerbstätige sowie das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.

Das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union wurde zu Beginn des Jahres 2017 mit einem Zusatzprotokoll auf Kroatien ausgeweitet. Während einer Übergangsfrist von zehn Jahren erfolgt die Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt schrittweise.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Kroatinnen und Kroaten die volle Personen-Freizügigkeit. Doch die vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz vorläufig noch, einseitig wieder Bewilligungskontingente einzuführen, wenn die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dieser Schwellenwert ist erreicht, wenn die Zahl der erteilten Bewilligungen (2022) mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre (2019 bis 2021) liegt.

Wie das Staatssekretariat für Migration mitteilt, hat die Schweiz zwischen Januar und Oktober 2022 2413 Bewilligungen B für kroatische Arbeitskräfte erteilt, während der Schwellenwert für das gesamte Jahr 2022 bei 178 liegt. Per 2023 seien somit die quantitativen Bedingungen für die Anwendung der einseitigen Schutzklausel erfüllt.

Die Schweiz platzt aus allen Nähten. Die vorläufige Beschränkung für Kroaten bedeutet nicht mehr als ein Tropfen auf dem heissen Stein. Und zweitens ist diese Massnahme in absehbarer Zeit wegen der EU-Personenfreizügigkeit für unser Land ohnehin verboten.