Die Junge Alternative (JA), AfD-Nachwuchsorganisation, verfolge klar extremistische Bestrebungen und dürfe als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Zu diesem Schluss kommt der deutsche Verfassungsschutz, was nun ein Kölner Gericht bestätigt. Heisst: Der Staat darf die Junge Alternative geheimdienstlich überwachen. Die Begründung des Verwaltungsgerichts Köln umfasst 77 Seiten. Unter anderem wird ein Teil aus den JA-Leitlinien aufgeführt. … «Blosses Siedlungsgebiet», «Experimentierfeld», «unkontrollierte Masseneinwanderung»: Hier lesen Sie, warum der Verfassungsschutz die Junge Alternative als gesichert rechtsextrem einstufen darf weiterlesen
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