Als ich 1984 in der DDR das Abitur ablegte, musste ein Klassenkamerad in der mündlichen Biologie-Prüfung über die Embryonalentwicklung sprechen. Der Vortrag sei «fachlich einwandfrei» gewesen, beschied die Prüfungskommission und gab ihm eine Drei (befriedigend). Begründung: Er wolle ja bekanntlich keinen verlängerten Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee leisten und zeige damit, dass er nicht verstanden … Gesinnungs-Terror: Verlag C. H. Beck trennt sich von Top-Jurist Maassen. Missliebige Ansichten sollen in der Bundesrepublik offenbar wieder getilgt werden weiterlesen
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