Bei der Zürcher Stadtverwaltung müssen Angestellte im Krankheitsfall erst ab dem achten (!) Kalendertag ein ärztliches Zeugnis vorweisen. Das besagen die Ausführungsbestimmungen des Stadtzürcher Personalrechts. Zwei Gemeinde-Parlamentarierinnen der Grünen ist dies zu wenig Nanny-Staat. Für menstruierende Personen soll’s in Zukunft noch mehr bezahlte Absenz geben: Bis zu fünf Tage pro Monat. «Die monatlichen Menstruationen verlaufen … Perioden-Urlaub in Zürich: Feministinnen erreichen, dass Beamtinnen versuchsweise fünf Tage frei bekommen. Die Rechnung bezahlt die Privatwirtschaft weiterlesen
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