Perioden-Urlaub in Zürich: Feministinnen erreichen, dass Beamtinnen versuchsweise fünf Tage frei bekommen. Die Rechnung bezahlt die Privatwirtschaft

Bei der Zürcher Stadtverwaltung müssen Angestellte im Krankheitsfall erst ab dem achten (!) Kalendertag ein ärztliches Zeugnis vorweisen. Das besagen die Ausführungsbestimmungen des Stadtzürcher Personalrechts. Zwei Gemeinde-Parlamentarierinnen der Grünen ist dies zu wenig Nanny-Staat. Für menstruierende Personen soll’s in Zukunft noch mehr bezahlte Absenz geben: Bis zu fünf Tage pro Monat. «Die monatlichen Menstruationen verlaufen … Perioden-Urlaub in Zürich: Feministinnen erreichen, dass Beamtinnen versuchsweise fünf Tage frei bekommen. Die Rechnung bezahlt die Privatwirtschaft weiterlesen