Jetzt ist es amtlich: Der Freistaat Bayern verhängte – anders als andere deutsche Bundesländer – im März 2020 knallharte Ausgangssperren im Kampf gegen Corona – zu Unrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nun entschied. Die Massnahme war «unverhältnismässig». Eine mildere Regelung – wie etwa Kontaktbeschränkungen – wären auch in Betracht gekommen. Sie hätten «die Adressaten weniger … «Schwerer Eingriff in Grundrechte»: Bundesverwaltungs-Gericht beurteilt Corona-Ausgangssperren in Bayern als unverhältnismässig weiterlesen
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