40 Kommentare zu “Gericht rügt Thüringer Verfassungsschutz: Die AfD des Bundeslandes darf nicht pauschal als «rechstextremistisch» bezeichnet werden”

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.