Alain Berset und seine Behörde, das Bundesamt für Gesundheit, verletzten mehrfach die Bundesverfassung, die staatliche Organe dazu verpflichtet, in «Treu und Glauben» zu handeln. In der Behördenkommunikation darf demnach weder beschönigt noch unterschlagen oder manipuliert werden.

Ausserdem muss «staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein». Bezüglich der verordneten Corona-Massnahmen darf hier durchaus Skepsis angemeldet werden.

Doch damit nicht genug. Das Bundesgericht hielt 1995 fest, dass sich die Behörde im Vorfeld einer Volksabstimmung – wie jener über das Corona-Zertifikat – «jeglicher Einflussnahme enthalten muss, um der Bevölkerung eine unabhängige Entscheidung zu ermöglichen».

Viel Medienkritik gab es für diese zahlreichen Rechtsverletzungen des Bundesrats nicht. Im Gegenteil wurden behördliche Falschmeldungen vom Medien-Mainstream ungeprüft weiterverbreitet.

Das wiederum kann man den denkfaulen Journalisten nicht mal vorwerfen. Denn die Behördenkommunikation gilt als sogenannt seriöse Quelle. Medienschaffende verletzen laut geltender Rechtsprechung die journalistische Sorgfaltspflicht nicht, wenn sie amtliche Verlautbarungen von Behörden weder hinterfragen noch überprüfen, sondern wortwörtlich verbreiten.

Das Corona-Wahrheitsministerium lässt grüssen.