Verkehrsstrafen sind nervig, aber immerhin gerecht.

Parkt ein Mann falsch, bezahlt er gleich viel wie eine Frau.
Ein türkischer Raser wird gleichermassen zur Kasse gebeten wie ein deutscher.
Und ein Arbeiter mit Schrottkiste blecht genauso viel wie ein Bonze, der mit seinem Siebener durch dieselbe rote Ampel düst.

Vor dem Gesetz sind alle gleich, so der Grundsatz.

Nun gilt er nicht mehr, zumindest im Amtsgericht Frankfurt. Das verhängte eine gesalzene höhere Rotlicht-Busse – weil der Sünder das falsche Auto fuhr: 350 Euro plus einen Monat Fahrverbot statt regulär 200 Euro.

Der Grund: Er lenkte einen SUV – kastenförmig, hoch gebaut, Benzin-Schleuder, Albtraum grüner Politik.

Durch die «Form» der Karosserie hätten Fussgänger ein höheres Verletzungsrisiko, so das Gericht. Rotlicht-Verstösse seien daher gravierender als bei einem, sagen wir, Ford Mondeo.

Nach dieser Logik müssten Trabi-Fahrer eigentlich Rabatt erhalten.

Immerhin: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es gibt also noch Hoffnung, dass auch Autofahrer vor dem Gesetz gleich sind.