«Es besteht der konkrete Verdacht, dass Bundesrat Berset oder Personen aus seinem Umfeld ein Insiderdelikt begangen und damit gegen Art. 154 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) verstossen haben.»

So begründen Bürgerrechtsorganisationen ihre Strafanzeige gegen Bundesrat Alain Berset.

Im Zentrum steht eine Untersuchung, die die Finanzmarktaufsicht ausgeweitet hat. Die Finma bestätigte dies kürzlich dem Online-Portal Inside Paradeplatz.

Medien berichten, dass «hohe Bundesangestellte Aktien von Impfstoffherstellern erwarben, kurz bevor entsprechende politische Weichen gestellt wurden».

Die Vereine Mass-Voll und Freunde der Verfassung fordern die Bundesanwaltschaft auf, eng mit ausländischen Behörden zusammenzuarbeiten, «um mögliche Offshore-Transaktionen zu erkennen».

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.