Geht es nach der Fraktion der Dauerempörten, dürften an der Fasnacht keine Kinder als Indianer verkleidet unterwegs sein. Wobei ja auch das Wort an sich bereits verpönt ist.

Auch die Darstellung anderer Minderheiten wird nicht gern gesehen. Ganz zu schweigen davon, dass man sich das Gesicht schwarz anmalt. Wer es dennoch tut, kommt in den Medien und auf Twitter unter die Räder.

Juristisch ist man damit aber weiterhin auf der sicheren Seite. Das ist zumindest die Einschätzung der Staatsanwaltschaft von Appenzell Ausserrhoden.

Diese hat laut der Sonntagszeitung das Strafverfahren gegen einen Jodler aus Walzenhausen eingestellt. Der stand mit schwarz geschminktem Gesicht und einer Kraushaarperücke auf einer Bühne. Dazu trug er einen Bastrock.

Das seien zwar «typische Elemente des Blackfacing», heisst es in der Begründung. Aber es gebe keine Belege für rassistische Bemerkungen oder andere Elemente der Vorführung, in der gegen die Menschenwürde einer Rasse oder Ethnie verstossen wurde.

Dann wird die Staatsanwaltschaft grundsätzlich. «Blackfacing» erfülle «nicht per se den Tatbestbestand der Rassendiskriminierung». Man müsse die Darstellung «im entsprechenden Kontext» betrachten.

Die Fasnacht ist ohne Zweifel ein «entsprechender Kontext». Denn sie lebt davon, dass man sich als etwas verkleidet, das man im Alltag nicht ist.

Allerdings werden weiterhin viele Schulen und Fasnachtsvereine dafür sorgen, dass kein Kind das ungeschriebene Gesetz bricht.