Die Schweizer Flüchtlingspolitik wird zum Basar. Getreu dem Motto: Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Beispiel Auslandsreisen: FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter gab heute bekannt, wer länger in die Ukraine zurückgehe, verliere den Schutzstatus S und seine Privilegien. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen.

Pro Quartal oder alle sechs Monate, das wollen die Beamten der Bundesrätin noch mit den Kantonen ausjassen – dürfen die Flüchtlinge für maximal fünfzehn Tage zurück in ihre Heimat. Das bedeutet, dass diese Menschen künftig einen Sechstel ihrer Zeit in Osteuropa verbringen können und den Rest in der Schweiz.

Etwas, das allen anderen Schutzsuchenden verboten ist. Trotzdem haben sie weiteren Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.

Und Hand aufs Herz: Glaubt jemand in Bern tatsächlich, dass jemand seinen Status verliert, wenn sie oder er bei ihrer Reise ein paar Tage überzieht? Man stelle sich vor, wie eine Heerschar von Flüchtlingsanwälten und der politischen Lobby aufmarschieren und mobil gegen einen solchen Entscheid machen würde.

Mit der Aktivierung des Schutzstatus S hat der Bundesrat beschlossen, im Flüchtlingswesen eine Zweiklassengesellschaft zu schaffen und Menschen aus einem Land gegenüber allen anderen zu bevorzugen. Die Auswirkungen dieses Entscheides werden die Schweizer Politik noch länger beschäftigen.