Ein glühender Massnahmenkritiker – er ist der Weltwoche bekannt – weigerte sich, im Frühjahr 2021 eine Maske zu tragen. Weshalb er gebüsst wurde, inklusive Hausverbot bei der lokalen Spar-Filiale, dem einzigen Lebensmittelladen im idyllischen Zuger Walchwil.

Einkaufen könnte er zwar noch woanders, doch weil der Walchwiler Laden auch den einzigen Postschalter im Dorf beherbergt, kann der Beschuldigte seine eingeschriebene Post nicht mehr selber abholen.
Trotzdem versuchte er es, und machte sich des Hausfriedensbruchs schuldig.

Aus dem Polizeibericht geht hervor, dass er sich beim Ereignis provokativ und laut, aber kooperativ verhalten habe.

Der Beschuldigte erhob beim Obergericht des Kantons Zug Einsprache gegen das Urteil. Darauf wurde nicht eingegangen.

Im Urteil, das der Weltwoche vorliegt, erklärte der Richter, dass der Beschuldigte das Gespräch hätte suchen können und es einst möglich gewesen wäre, seine Post in einer anderen Filiale abzuholen.
Es heisst: «Und schliesslich ist auch zu bedenken, dass der Beschuldigte sein Dilemma selbst verschuldet hatte, war er es doch, der durch seine Weigerung, eine Gesichtsmaske zu tragen, die Verhängung eines Hausverbots provoziert hatte.»

Fazit: Das Hausverbot bleibt. Der rechtskräftig verurteilte Massnahmenkritiker kann seine Post nicht wie jeder andere abholen.

Obwohl die Maskenpflicht seit bald zwei Jahren aufgehoben ist.